Nunmehr wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der so genannten „Micro-Richtlinie“ der EU verabschiedet, so dass die entsprechende Umsetzung in Deutschland voraussichtlich ab 2013 in Kraft treten kann.
Hintergrund sind erhebliche Erleichterungen für Kleinunternehmer, die als GmbH oder als GmbH & Co. KG gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet sind. Insbesondere soll die Veröffentlichungspflicht entfallen zu Gunsten einer Verpflichtung, den Jahresabschluss lediglich zu hinterlegen und auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll sich der Umfang der Daten, die der Jahresabschluss enthalten muss, spürbar verringern.
Durch diese Regelungen werden kleine Unternehmen von erheblichem logistischen und buchhalterischen Aufwand entlastet und Unternehmensgründer eher motiviert, in Form einer Kapitalgesellschaft, meist wohl einer GmbH, am Markt tätig zu werden.
Als Kleinstunternehmer im Sinne dieser Regelung gelten Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei relevanten Kriterien – Umsatzerlöse 700.000 €, Bilanzsumme 350.000 €, 10 Arbeitnehmer – unterschreiten.

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