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Franchiserecht & Vertriebsrecht

Fachspezifisches

Wissen

Das Franchiserecht setzt sich als sehr spezifisches Rechtsgebiet aus einer Reihe von Rechtsgebieten zusammen, womit sich nur wenige Rechtsanwälte intensiv befassen. So treten franchisespezifische Fragestellungen aus dem Bereich des Vertragsrechts, des AGB-Rechts, des Wettbewerbsrechts, des Arbeitsrechts, des Lizenz- und Markenrechts und des Kartellrechts auf, wobei zudem zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen eine zentrale Bedeutung zukommt. Demzufolge ist es im Bereich des Franchising zwingend notwendig, sich von einem Anwalt mit franchiserechtlicher Ausrichtung beraten zu lassen.

important things you should know

Wir gestalten Ihren Franchisevertrag nach Ihren Wünschen. Der für das konkrete Geschäftsmodell optimale Franchisevertrag ist eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der eigenen Expansionsstrategie und für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Sind Sie Franchiseinteressent, prüfen wir Ihren Vertrag und weisen Sie auf die Besonderheiten des Franchisings und auf rechtliche Fallstricke hin.

Die Übergänge zwischen reinen Franchisemodellen, Lizenzsystemen und sonstigen Kooperationsformen sind teilweise fließend. Dennoch ergeben sich aufgrund der Abgrenzungen rechtlich bisweilen völlig unterschiedliche Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl und der Umsetzung der für Sie richtige Form der Expansion.

Der Einstieg in neue Märkte in anderen Ländern erfolgt über eigene Filialen, eigene Franchisenehmer, Masterfranchising, Area Developer oder Tochterunternehmen. Nach Prüfung der speziellen Erfordernisse im jeweiligen Zielland unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer internationalen Verträge.

Rechtliche Probleme zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sollten partnerschaftlich diskutiert werden. Wir unterstützen Sie dabei. Wir vertreten Sie jedoch auch außergerichtlich und gerichtlich, wenn sich Konflikte während oder nach Beendigung der Franchisepartnerschaft nicht mehr anders lösen lassen.

Im Fokus eines Social Entrepreneurs steht die Steigerung des Social Impact. Mittlerweile hat sich das Social Franchising als Königsweg aller Skalierungsformen etabliert. Aufgrund unseres langjährigen Pro-bono-Engagements und unserer Erfahrungen im kommerziellen Bereich unterstützen wir Sie bei der Entwicklung Ihrer Skalierungsstrategie.

Alle Formen des Vertriebs über Vertriebsmittler, seien es Franchisenehmer, Vertragshändler, Handelsvertreter, Kommissionsagenten oder andere, unterliegen kartellrechtlichen Beschränkungen. Unsere professionelle Vertragsgestaltung bzgl. Preisbindung, Bezugsbindung und Gebietsbeschränkungen bewahrt Sie vor rechtlichen Problemen und wirtschaftlichen Schäden.

Wir unterstützen Unternehmer und Hersteller einerseits, sowie Handelsvertreter und Vertragshändler andererseits bei der Vertragsgestaltung, als auch in rechtlichen Auseinandersetzungen, vor allem im Falle der Beendigung der Vertragsbeziehung und bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen.

Unsere Kanzlei berät als Regionalanwalt für NRW den Betreiber eines der größten Tankstellennetze in Deutschland. Ausweislich dieser Kompetenz unterstützen wir Sie sowohl in vertriebsrechtlichen, als auch in pacht- und haftungsrechtlichen Angelegenheiten, den Tankstellenhaltervertrag betreffend.