Aufgrund nachgewiesener langjähriger praktischer Erfahrungen und des erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgangs hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm am 20.10.2015 den Titel „Fachanwalt für Handels- Gesellschaftsrecht“ verliehen.

Kompetenzbereiche eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht sind u.a.:

Handelsgeschäfte, Internationales Handelsrecht, UN-Kaufrecht (CISG) Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht, Registerrecht, Firmenrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Gesellschaftsverträge, Recht der Personengesellschaften, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf Unternehmensnachfolge, Stiftungen, Gemeinnützigkeit

 

 

Unser Ziel ist es, Menschen bestmöglich zu helfen. Das ist der Grundsatz für jeden unserer Fälle und die Basis für Erfolg. Kontaktieren Sie uns noch heute.